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Sonderurlaub beim Umzug

Einen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub für einen Umzug gibt es nicht; er kann sich aber aus Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder § 616 BGB ergeben.

Viele Tarifverträge sehen einen Tag Sonderurlaub vor, bei berufsbedingtem Umzug oft mehr. Beamte erhalten nach Sonderurlaubsverordnung in bestimmten Fällen freie Tage.

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