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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Reko Umzüge GmbH

Vertreten durch: Karwan Farooq Nidham
Zöllners Garten 1, 30900 Wedemark, Deutschland
Amtsgericht Hannover · HRB 230839
Telefon: 0151 583 920 73 · E-Mail: kontakt@umzugs-unternehmen-hannover.com

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Umzüge, Transporte und damit zusammenhängende Dienstleistungen, die über diese Website angebahnt werden. Vertragspartnerin ist die Reko Umzüge GmbH.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Reko Umzüge GmbH (nachfolgend „Unternehmen“) und ihren Kunden über Umzüge, Transporte und damit zusammenhängende Dienstleistungen.

Kunden im Sinne dieser AGB sind Verbraucher (§ 13 BGB) und Unternehmer (§ 14 BGB).

2. Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung von Umzügen und Transportleistungen einschließlich vereinbarter Nebenleistungen, insbesondere Verpackungs-, Montage- und Demontageleistungen.

3. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch individuelle Vereinbarung zustande, insbesondere durch Angebot und Annahme.

4. Leistungen

(1) Das Unternehmen ist berechtigt, Subunternehmer zur Leistungserbringung einzusetzen.

(2) Sammeltransporte (Beiladungen) sind zulässig, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

5. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet,

  • vollständige, richtige und verbindliche Angaben zum Umzugsgut zu machen,
  • auf besondere Eigenschaften des Umzugsgutes, insbesondere Zerbrechlichkeit, Wert, Empfindlichkeit oder besondere Schadensanfälligkeit, hinzuweisen,
  • das Umzugsgut transportsicher zu verpacken, sofern keine Verpackungsleistung durch das Unternehmen beauftragt wurde,
  • für ausreichende Zufahrtsmöglichkeiten und Parkflächen zu sorgen,
  • erforderliche Genehmigungen und Halteverbotszonen rechtzeitig zu beschaffen.

Verstößt der Kunde gegen diese Pflichten, trägt er sämtliche daraus entstehenden Schäden und Mehrkosten, soweit diese von ihm zu vertreten sind.

6. Verbindlichkeit der Kundenangaben

Alle Angaben des Kunden zum Umfang des Umzugsgutes sowie zu den örtlichen Gegebenheiten sind verbindlich.

Weichen die tatsächlichen Verhältnisse von den Angaben des Kunden ab, ist das Unternehmen berechtigt, eine zusätzliche Vergütung für hierdurch entstehende Mehrleistungen und Mehrkosten zu verlangen.

7. Ausschluss bestimmter Güter

Vom Transport ausgeschlossen sind insbesondere, sofern keine ausdrückliche gesonderte Vereinbarung getroffen wurde:

  • Bargeld, Schmuck, Edelmetalle,
  • Wertpapiere, Urkunden und Dokumente,
  • gefährliche Güter,
  • verderbliche Waren.

Für diese Gegenstände wird keine Haftung übernommen, sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde.

8. Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Vertrag vereinbarten Preise.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, eine Anzahlung in Höhe von 30 % des vereinbarten Gesamtpreises vor Durchführung des Umzugs zu leisten.

(3) Der verbleibende Restbetrag ist nach Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.

(4) Das Unternehmen ist berechtigt, die Durchführung der Leistung von der Zahlung der Anzahlung abhängig zu machen.

(5) Bei berechtigten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden kann das Unternehmen die Durchführung der Leistung von einer vollständigen Vorauszahlung abhängig machen.

9. Sonderregelungen bei Kostenübernahme durch Dritte

Bei Umzügen, deren Kosten ganz oder teilweise durch Dritte, insbesondere Jobcenter, Sozialamt, Pflegekassen oder sonstige Kostenträger übernommen werden, gelten abweichende Bedingungen, die individuell mit dem Kunden vereinbart werden.

10. Festpreis, Besichtigung und Mehrkosten

(1) Grundlage der Preisermittlung ist eine vorherige Besichtigung oder eine vom Kunden zur Verfügung gestellte detaillierte Beschreibung des Umzugsgutes sowie der örtlichen Gegebenheiten.

(2) Auf Basis dieser Angaben erstellt das Unternehmen ein verbindliches Festpreisangebot.

(3) Der vereinbarte Festpreis ist verbindlich, sofern sich nach Vertragsschluss keine Änderungen ergeben.

(4) Änderungen, die zu einer Anpassung des Preises führen können, liegen insbesondere vor, wenn:

  • der Umfang des Umzugsgutes von den ursprünglichen Angaben abweicht,
  • zusätzliche Leistungen beauftragt werden,
  • sich die örtlichen Gegebenheiten ändern oder unzutreffend angegeben wurden (z. B. fehlender Aufzug, längere Tragewege, fehlende Halteverbotszone),
  • der Kunde nachträglich Änderungen am Leistungsumfang vornimmt.

(5) In diesen Fällen ist das Unternehmen berechtigt, eine angemessene Anpassung der Vergütung zu verlangen.

(6) Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Preisermittlung relevanten Umstände vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

11. Kündigung / Stornierung

(1) Der Kunde kann den Vertrag jederzeit kündigen.

(2) Im Falle der Kündigung ist das Unternehmen berechtigt, eine pauschale Entschädigung zu verlangen:

  • bis 14 Tage vor dem Umzug: 30 %
  • 13 bis 7 Tage vor dem Umzug: 50 %
  • 6 bis 3 Tage vor dem Umzug: 70 %
  • weniger als 3 Tage vor dem Umzug: 90 %

(3) Bereits geleistete Anzahlungen werden auf die pauschale Entschädigung angerechnet.

(4) Übersteigt die geleistete Anzahlung die geschuldete Entschädigung, wird der Differenzbetrag an den Kunden erstattet.

(5) Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

12. Widerrufsrecht / Erlöschen des Widerrufsrechts

(1) Verbraucher haben grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen.

(2) Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht, sofern es sich um eine Dienstleistung handelt, die zu einem spezifischen Termin oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen ist und die aufgrund ihrer Planung und Organisation mit terminlich gebundenen Dienstleistungen vergleichbar ist.

(3) Umzugsleistungen erfordern eine individuelle Terminplanung sowie die Disposition von Personal, Fahrzeugen und logistischen Ressourcen. Daher kann im Einzelfall ein Ausschluss des Widerrufsrechts vorliegen.

(4) Sofern ein Widerrufsrecht im Einzelfall dennoch besteht, erlischt dieses vorzeitig, wenn das Unternehmen die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Kunde

  • ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und
  • seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.

(5) Der Kunde bestätigt, dass er über diese Regelungen informiert wurde.

(6) Sofern gesetzlich erforderlich, erhält der Kunde eine gesonderte Widerrufsbelehrung.

13. Haftung

(1) Die Haftung des Unternehmens richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere den §§ 407 ff. HGB.

(2) Die Haftung für Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes ist auf 620,00 EUR je Kubikmeter Laderaum begrenzt.

(3) Eine Haftung ist ausgeschlossen, soweit der Schaden verursacht wurde durch

  • unzureichende Verpackung durch den Kunden,
  • die natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Transportgutes,
  • unrichtige oder unvollständige Angaben des Kunden.

(4) Für besonders wertvolle Gegenstände wird keine Haftung übernommen, sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde.

(5) Die Haftung ist unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

14. Verpackung

Wird das Umzugsgut ganz oder teilweise durch den Kunden selbst verpackt, übernimmt das Unternehmen hierfür keine Haftung, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

15. Schadensanzeige

Offensichtliche Schäden sind bei Ablieferung unverzüglich anzuzeigen und nach Möglichkeit schriftlich festzuhalten. Nicht offensichtliche Schäden sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung in Textform anzuzeigen.

Erfolgt keine fristgerechte Anzeige, wird vermutet, dass das Umzugsgut vollständig und unbeschädigt abgeliefert wurde, soweit gesetzlich zulässig.

16. Dokumentation

Das Unternehmen ist berechtigt, den Zustand des Umzugsgutes sowie der Räumlichkeiten vor und nach dem Umzug fotografisch oder schriftlich zu dokumentieren.

Diese Dokumentation kann im Streitfall als Beweismittel verwendet werden.

17. Gebäudeschäden

Der Kunde ist verpflichtet, das Unternehmen auf besondere Risiken hinzuweisen, insbesondere auf enge Treppenhäuser, empfindliche Böden, schwierige Zugänge oder sonstige schadensrelevante Umstände.

Unterbleibt ein solcher Hinweis, ist die Haftung des Unternehmens insoweit ausgeschlossen, sofern der Schaden hierauf beruht.

18. Kommunikation

Vertragsrelevante Absprachen sollen in Textform erfolgen.

Der Kunde trägt das Risiko von Missverständnissen bei ausschließlich mündlichen Absprachen, soweit gesetzlich zulässig.

19. Versicherung

(1) Das Unternehmen verfügt über eine Versicherung für das Umzugsgut der Kunden.

(2) Die Haftung des Unternehmens richtet sich unabhängig davon nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere den §§ 407 ff. HGB, und ist auf 620,00 EUR je Kubikmeter Laderaum begrenzt.

(3) Die Versicherung deckt Schäden im Rahmen dieser gesetzlichen Haftung.

(4) Eine darüber hinausgehende Absicherung, insbesondere eine zusätzliche Transport- oder Neuwertversicherung, kann auf Wunsch des Kunden gegen gesonderte Vergütung vereinbart werden.

(5) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass bei besonders wertvollen oder empfindlichen Gegenständen eine gesonderte Versicherung empfohlen wird.

20. Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Hannover.

21. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dieses anwendbar wäre.

22. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: September 2026

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